Das Bild zeigt die Hände einer Turnerin am Holm eines Stufenbarren.

Kampfrichterwesen

Kampfrichterordnung und Lizenzregelungen

Regelungen zur Verlängerung von Kampfrichterlizenzen zusammengefasst:

Kriterien für die Verlängerung von D und C-Lizenzen

  • mindestens zwei Wettkampfeinsätze im Jahr und
  • mindestens eine Fortbildungsteilnahme von mindestens 4 UE-Umfang im Themenbereich Bewertung oder Technik des Gerätturnens weiblich innerhalb von zwei Jahren
  • Alternative nur bei der D-Lizenzverlängerung: mindestens 6 Wettkampfeinsätze im Jahr

Kriterien für die Verlängerung von Lizenzen ab B und höher

  • In jedem Olympischen Zyklus müssen die Teilnahme an einer Ausbildung und das Bestehen der dazugehörigen Prüfung erfolgen. Lizenzen erlöschen automatisch zum Ende des Olympischen Zyklus.

Ansprechperson

Ronja Mocker
Fachwartin für Kampfrichterwesen weiblich
ronja.mocker@btfb.de

 

 

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