Kampfrichterordnung und Lizenzregelungen
Regelungen zur Verlängerung von Kampfrichterlizenzen zusammengefasst:
Kriterien für die Verlängerung von D und C-Lizenzen
- mindestens zwei Wettkampfeinsätze im Jahr und
- mindestens eine Fortbildungsteilnahme von mindestens 4 UE-Umfang im Themenbereich Bewertung oder Technik des Gerätturnens weiblich innerhalb von zwei Jahren
- Alternative nur bei der D-Lizenzverlängerung: mindestens 6 Wettkampfeinsätze im Jahr
Kriterien für die Verlängerung von Lizenzen ab B und höher
- In jedem Olympischen Zyklus müssen die Teilnahme an einer Ausbildung und das Bestehen der dazugehörigen Prüfung erfolgen. Lizenzen erlöschen automatisch zum Ende des Olympischen Zyklus.