Medienrichtlinien / Media Guidelines

 

1. Als akkreditierte Medienvertreter*in können bei BTFB-Veranstaltungen nur professionelle, also hauptberufliche Journalist*innen, Redakteur*innen und Fotograf*innen zugelassen werden.

2. Als Nachweis der journalistischen Tätigkeit gilt ausschließlich ein Bundeseinheitlicher Presseausweis, dieser wird von folgenden Journalistenverbänden ausgestellt:

  • Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Medienverband der freien Presse (MVFP)
  • Fotografenverband FREELENS
  • Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)

 

Dieser entsprechende Ausweis muss vor einer erteilten Akkreditierung dem BTFB als Kopie zugesendet werden. Ausländische Journalist*innen benötigen als Nachweis einen Ausweis des Internationalen Sportjournalisten-Verbandes AIPS.

 

Andere vermeintliche „Presseausweise“ werden nicht anerkannt.

3. Mit einer Medienakkreditierung des BTFB sind nur redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle/werbliche oder private Nutzung der produzierten Inhalte bzw. des produzierten Materials ist nicht erlaubt.

4. Bei Freelancern bzw. freien Journalisten ist dem BTFB grundsätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen.

5. Aufgrund beschränkter Kapazitäten in den Veranstaltungsstätten kann stets nur eine begrenzte Anzahl von Medienvertretern zugelassen werden. Der BTFB erteilt in solchen Fällen die Akkreditierungen nach zuvor erfolgter Prüfung und Gewichtung der Anfragen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht für keine der o.g. journalistischen Gruppen. Den Medienvertretern werden bei BTFB-Veranstaltungen spezielle Arbeitsplätze bzw. Foto-/TV-/Interview-Zonen zugewiesen. Die akkreditierten Journalist*innen verpflichten sich, ihre redaktionelle Tätigkeit nur innerhalb dieser Vorgaben auszuüben.

6. Der Schutz der Sportler*innen, insbesondere Minderjährigen, ist dem BTFB ein besonderes Anliegen. Im Sinne des Safe Sport Codes des DTB, dem Dachverband des BTFB, verpflichten sich die akkreditierten Journalist*innen zudem, in ihrer redaktionellen Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler*innen und Zuschauer*innen zu wahren. Dazu zählt auch keinerlei diskreditierende oder kompromittierende Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen.

7. Vor allem Fotosituationen mit ungemessenen, ethisch problematischen Bildmotiven (Spreizpositionen) von Aktiven dürfen nicht veröffentlicht und nicht weitergegeben werden. Schutzräume von Aktiven wie Umkleidekabinen und/oder Toiletten dürfen nicht betreten werden. Hier gilt ein striktes Verbot für Foto und Bewegtbild. Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behält sich der BTFB vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.

Ansprechpersonen

Sonja Schmeißer
Vizepräsidentin Medien
sonja.schmeisser@btfb.de

 

Katja Reichel
Verbandsverwaltung / Öffentlichkeitsarbeit
katja.reichel@btfb.de